Geologisches Tiefenlager

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager der Schweiz ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt und erfolgt in drei Etappen, bei denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Am Ende jeder Etappe entscheidet der Schweizer Bundesrat über das weitere Vorgehen, während das Bundesamt für Energie (BFE) die Gesamtverantwortung für das Verfahren trägt. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat dabei oberste Priorität, und die regionale Partizipation gemäß dem Sachplan soll einen frühzeitigen Einbezug der lokalen Bevölkerung, Gemeinden, Deutschlands und somit auch unserer Gemeinde ermöglichen.

Aktuell befinden wir uns in der dritten Etappe des Sachplans, an deren Ende die Erteilung von zwei Rahmenbewilligungen für das geologische Tiefenlager und die dazugehörigen Verpackungsanlagen stehen werden.

In Etappe 3 hat die Nagra Anfang 2022 ihre geologischen Untersuchungen in den drei Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost abgeschlossen und am 12. September 2022 ihre Standortwahl bekanntgegeben: Das geologische Tiefenlager soll in Nördlich Lägern in direkter Nachbarschaft zu unserer Gemeinde  entstehen, während die Verpackungsanlagen für die radioaktiven Abfälle beim Zwischenlager in Würenlingen errichtet werden sollen. Nördlich Lägern wurde aufgrund der Ergebnisse der geologischen Untersuchungen als am besten geeigneter Standort bewertet. Die Nutzung von Verpackungsanlagen in Würenlingen ermöglicht die Synergie mit bestehenden Anlagen und Prozessen und minimiert den Landverbrauch.

Als nächster Schritt wird die Nagra gemeinsam mit den Betroffenen das Lagerprojekt konkretisieren und die Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft vertieft untersuchen. Ende 2024 reicht die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche beim BFE ein, welche von den Behörden geprüft werden. Der Bundesrat wird dann im Jahr 2029 über die Bewilligung der Gesuche entscheiden, wobei dieser Entscheid vom Parlament genehmigt werden muss. Der Parlamentsbeschluss unterliegt dem nationalen fakultativen Referendum, bei dem voraussichtlich Anfang der 2030er Jahre die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Rahmenbewilligungen entscheiden werden. Erst nach einer Annahme durch das Volk stehen die Standorte für geologische Tiefenlager definitiv fest.

Weitere Details und Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)

Schweizer Bundesamt für Energie (BfE)

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)

Regionalkonferenz Nördlich Lägern

Radioaktive Abfälle und Tiefenlager | Kanton Zürich

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung