Anpassung der Strompreise zum 01.01.2012

Der Arbeitspreis im allgemeinen Tarif bleibt für das Jahr 2012 unverändert.

Der Zuschlag für das EEG erhöht sich von 3,53 Cent auf 3,592 Cent pro kWh. Dieser Zuschlag wird jährlich von der Bundesnetzagentur neu festgelegt und erhoben.

Neu eingeführt wurde zum 01.01.2012 eine Sonderkundenumlage nach § 19 des Energiewirtschaftsgesetzes, welche wir vom Kunden erheben müssen. Diese Umlage beträgt 0,151 Cent pro kWh.

Unser Angebot - Bezahlen mit Rabatt

Bezahlen Sie Ihre Verbrauchsabrechnung mit Rabatt!

An alle Bezieher von Strom, Wasser und Wärme,

Sie haben jetzt wieder die Möglichkeit zu wählen, wie Sie Ihre zukünftigen Abschlagsforderungen begleichen möchten,

jährlich mit 5 % Rabatt, fällig am14.02 oder 1/2jährlich mit 2,5 % Rabatt, fällig am 14.02. und 14.08.

Bitte teilen Sie uns bis spätestens 20. Januar 2012 mit, falls Sie zukünftig Ihre Abschlagsanforderungen jährlich mit 5 % oder ½jährlich mit 2,5 % Rabatt begleichen möchten.

Haben Sie bereits im Jahre 2012 den Rabatt in Anspruch genommen?

Bezahlen Sie Ihre Abschläge bereits jährlich oder halbjährlich, wird die ausgewählte Zahlungsweise für das Jahr 2012 beibehalten. Diese Kunden müssen sich nicht mehr melden!

 

Schutz der Wasserzähler vor Kälteschäden

Jeden Winter werden etliche Wasserzähler wegen Frost- und Kälteschäden defekt. Damit nicht unnötige Schäden entstehen, bitten wir Sie, dem Schutz der Wasseruhren genügend Aufmerksamkeit zu schenken. Die Verantwortung für Schäden an den Wasserzählern liegt bei den Hauseigentümern bzw. Bewohnern. Diese haben daher auch eventuelle Reparaturkosten zu übernehmen. Wir bitten deshalb nochmals, diesem Punkt in Ihrem Interesse genügend Rechnung zu tragen. Sie ersparen sich und uns Umtriebe und Ärger.

Das Team der Gemeindewerke steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung:

Telefon: 07742 853 80

E-Mail. werke@hohentengen-ah.de