Plakatierung
Falls Sie für eine Veranstaltung ein Werbeschild aufstellen möchten, ist nun folgendes zu beachten:
- die Aufstellung von Werbeschildern muss schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden (siehe Antrag unten)
- die Plakate dürfen frühestens 3 Wochen vor der Veranstaltung aufgestellt werden und müssen spätestens eine Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt werden
- pro Veranstaltung dürfen in der Gesamtgemeinde höchstens 7 Werbeschilder aufgestellt werden
- für die Plakatierungsgenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben
- auf dem Rathausplatz im Ortsteil Hohentengen sowie an Straßenlaternen dürfen keine Werbeschilder angebracht werden