Plakatierung

Falls Sie für eine Veranstaltung ein Werbeschild aufstellen möchten, ist nun folgendes zu beachten:

  •  die Aufstellung von Werbeschildern muss schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden (siehe Antrag unten)
  • die Plakate dürfen frühestens 3 Wochen vor der Veranstaltung aufgestellt werden und müssen spätestens eine Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt werden
  • pro Veranstaltung dürfen in der Gesamtgemeinde höchstens 7 Werbeschilder aufgestellt werden
  • für die Plakatierungsgenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben
  • auf dem Rathausplatz im Ortsteil Hohentengen sowie an Straßenlaternen dürfen keine Werbeschilder angebracht werden