Schutz der Wasserzähler vor Kälteschäden

Jeden Winter werden etliche Wasserzähler wegen Frost- und Kälteschäden defekt. Damit nicht unnötige Schäden entstehen, bitten wir Sie, dem Schutz der Wasseruhren genügend Aufmerk­samkeit zu schenken. Die Verantwortung für Schäden an den Wasserzählern liegt bei den Hauseigentümern bzw. Bewohnern. Diese haben daher auch eventuelle Reparaturkosten zu über­nehmen. Wir bitten deshalb nochmals, diesem Punkt in Ihrem Interesse genügend Rechnung zu tragen. Sie ersparen sich und uns Umtriebe und Ärger.

Das Team der Gemeindewerke steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung:

Telefon 07742 - 853 80

E-Mail werke@hohentengen-ah.de

Anzeigepflicht bei Veränderungen zur Niederschlagswasser- und Bereithaltungsgebühr

Der Eigenbetrieb Gemeindewerke weist darauf hin, dass gemäß Abwassersatzung (AbwS) und Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein eine unverzügliche Anzeigepflicht bei Veränderungen der Bemessungsgrundlage der Niederschlagswasser- und Bereithaltungsgebühr besteht.

Niederschlagswasser (AbwS § 40 (6))

Maßgeblich für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die Art und Summe der versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück. Änderungen diesbezüglich sind anzeigepflichtig.  Haben Sie zum Beispiel eine Regenwasserzisterne oder eine Versickerungsanlage erstellt? Haben Sie Ihre Gebäude baulich erweitert oder weitere Flächen versiegelt (z. B. weitere Hoffläche gepflastert)? Oder haben Sie eine bisher versiegelte Fläche abgebaut und z.B. in eine Rasenfläche umgewandelt? Dann sind diese Änderungen anzuzeigen.  

Bereithaltungsgebühr (WVS § 41a)

Die Bereithaltungsgebühr muss pro Wohnung, Landwirtschaft und Gewerbe bezahlt werden. Eine Wohnung liegt vor, wenn eine Küche/Kochnische mit Spülbecken vorhanden ist. Wird ein Gebäude mit mehreren Wohnungen von mehreren Haushalten genutzt, muss die Bereithaltungsgebühr pro Wohneinheit erhoben werden. Werden mehrere Wohnungen von nur einem Haushalt genutzt, ist dies nachzuweisen.
Die Anzahl der Wohnungen ist meldepflichtig. Sollten sich Veränderungen bezüglich der Anzahl an Wohnungen, Landwirtschaft und Gewerbe ergeben, sind diese meldepflichtig!

Anzeigepflicht

Veränderungen zur Niederschlagswasser- und Bereithaltungsgebühr müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat beim Eigenbetrieb Gemeindewerke angezeigt werden.

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Angaben stichprobenartig vor Ort zu überprüfen.

Ansprechpartner        Uwe Berger
Telefon                        07742 – 853 80
E-Mail                         werke@hohentengen-ah.de

Hier finden Sie weiterführende Informationen und Unterlagen zur Niederschlagswassergebühr. 
Die oben genannten Satzungen können Sie hier einsehen.