Der Personalausweis
Um einen neuen Personalausweis zu beantragen benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass. Seit dem 01.08.2021 werden die Fingerabdrücke auf dem Personalausweis gespeichert. Eine persönliche Vorsprache ist ab dem 6. Lebensjahr notwendig.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 2-3 Wochen. In dringenden Fällen ist die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Gebühren und Gültigkeit
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 € (6 Jahre gültig) |
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 € (10 Jahre gültig) |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € (3 Monate gültig) |
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis www.personalausweisportal.de
Aktivierung der Onlinefunktion
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Die Aktivierung ist auch weiterhin unter persönlicher Vorsprache beim Einwohnermeldeamt möglich.
Der Reisepass
Um einen Reisepass zu beantragen benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass. Im Reisepass werden Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bis vier Wochen. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen, dieser ist in drei bis vier Werktagen fertig. In ganz dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Gebühren und Gültigkeit
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 € (6 Jahre gültig) |
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 € (10 Jahre gültig) |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € (1 Jahr gültig) |
Preisaufschlag für Express-Reisepass | 32,00 € |
Ausweisdokumente für Kinder
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass).
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Kinderreisepass, Neuausstellung | 13,00 € (1 Jahr gültig) |
Verlängerung d. Kinderreisepasses | 6,00 € (1 Jahr gültig) |
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Zum 01. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Wie der Personalausweis enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Karteninhaberinnen und Karteninhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Niveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Um Ihre eID-Karte zu beantragen, benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Gebühren und Gültigkeit
Antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein | 37,00 € (10 Jahre gültig) |