Beantragung von Briefwahlunterlagen

Onlineantrag von Briefwahlunterlagen

Zur Bundestagswahl am 26.09.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Hier werden Sie zu einem Erfassungsformular weitergeleitet, in das Sie Ihre Antragsdaten eingeben. Neben Namen und Adresse benötigen Sie auch Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten Telefon: 07742 853-60, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de

 

Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche beantragen

 

Hier finden Sie den Antrag:

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

 

Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Voraussetzung sind:
- Sie sind 35 Tage vor der Bundestagswahl bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet.
- Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl aus.


Wahlberechtigte sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

- am Wahltag 18 Jahre alt oder älter sind,
- nachdem Sie 14 Jahre geworden sind, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt,
- aus anderen Gründen persönlich und mittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Verfahrensablauf:
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.

Hier finden Sie den Antrag:

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche


Hinweis:
Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.

Frist/Dauer:
Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.