Grundsteuerreform 2025
Allgemeine Informationen
Erstmals erhalten alle Grundstücksbesitzer für das Jahr 2025, voraussichtlich im Januar, einen neuen Grundsteuerbescheid, welcher auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) basieren wird. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist.
Aus der neuen Gesetzgebung ergibt sich sowohl für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) eine neue Bemessungsgrundlage. Diese macht es nötig die Hebesätze bei der Grundsteuer anzupassen.
Die neuen Hebesätze sollen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens (Aufkommensneutralität) gegenüber dem Jahr 2024 führen. Dennoch führt die neue Bewertungsgrundlage zu Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundsteuerfällen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Die Höhe der neuen Hebesätze alleine hat durch die neue Gesetzesgrundlage daher auch keine Aussagekraft ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen werden.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 31.10.2024 die Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 beschlossen. Die Satzung finden Sie hier.
Folgende Hebesätze wurden beschlossen:
Grundsteuer A - 300% (NEU)
Grundsteuer B - 370% (NEU)
Gewerbesteuer - 340% (wie bisher)
Zu Ihrem Grundsteuerbescheid 2025 (Versand voraussichtlich Januar 2025) werden Sie als Beilage ein Informationsblatt u.a. des Gemeindetags Baden-Württemberg mit den wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform und Ihrem Bescheid erhalten. Die Beilage finden Sie auch als PDF hier.
Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des mittels Bescheid des Finanzamtes mitgeteilten Grundsteuermessbetrags mit dem neu festgelegten Hebesatz der Gemeinde. Bei Rückfragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Waldshut-Tiengen. Sollten Sie Hilfe bei der Berechnung Ihrer neuen Grundsteuer benötigen können Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Marvin Retetzki telefonisch unter 07742/853-40 oder schriftlich an gemeindekasse@hohentengen-ah.de melden. Halten Sie hierfür bitte Ihr Aktenzeichen beim Finanzamt und Ihr Buchungszeichen bei der Gemeindeverwaltung bereit. Die Daten finden Sie auf Ihren bisherigen Grundsteuerbescheiden für 2024 und/oder vorangegangenen Jahren.
Beispielberechnung: 100,00 Euro (Grundsteuermessbetrag Finanzamt) X 370% (Hebesatz Grundsteuer B / Grundsteuer A – 300%) = 370,00 Euro Grundsteuer (pro Jahr – Quartalszahlung 4 Raten a´ 92,50 Euro)
Zur Berechnung haben wir für Sie eine Excel-Berechnungsvorlage erstellt. Tragen Sie hier Ihren vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag in das gelb hinterlegte Feld ein für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) oder Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke)
Sofern Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Grundstücksbesitzer, welche ab 2025 von der Quartalszahlung auf Jahreszahlung ODER von der Jahreszahlung auf die Quartalszahlung wechseln möchten, melden sich bitte bis spätestens Mittwoch 20. November 2024 schriftlich per Mail an gemeindekasse@hohentengen-ah.de.
- Das Land Baden-Württemberg stellt auf seiner Website ein großes FAQ zur Grundsteuerreform zur Verfügung. Dieses finden Sie hier.
- Zudem stellt das Land Baden-Württemberg auch einen Chat-Bot zur Verfügung. Diesen finden Sie hier.
- Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg - Boris-BW (Bodenrichtwert zur Berechnung Ihrer Grundsteuer) / Informationen zur Entstehung des Bodenrichtswerts