Heiraten in Hohentengen

1. Allgemeines zur Eheschließung

Sie möchten gerne heiraten?
Herzlichen Glückwunsch!

Der Eheschließungstag ist ein besonderer Tag im Leben eines Ehe­paares. Eine Trauung ist für niemanden, der sie erlebt, etwas All­täg­liches. Deshalb sind wir bemüht, Ihre Wünsche und Anregungen für die Zeremonie zu berücksichtigen und Ihnen bei der Auswahl Ihres Wunschtermins entgegen zu kommen.

2. Termine

Geheiratet werden kann grundsätzlich Montags - Freitags während der Dienstzeiten. Zusätzlich bieten wir in Absprache mit den zuständigen Standesbeamten aber auch Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten an.

3. Wo kann ich mich in Hohentengen trauen lassen?

In unserer Gemeinde stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl.

3.1 Trauungen im Bürgersaal Ortsteil Herdern

Für Trauungen steht unser Bürgersaal im Ortsteil Herdern zur Verfügung. Er bietet neben dem Brautpaar für ca. 40-50 Personen Platz

Auf Wunsch stehen auch die Bürgerhäuser in den Ortsteilen Günzgen, Stetten, Bergöschingen und Lienheim zur Verfügung.

3.2 Trauungen in der Antoniuskapelle

Wenn Sie für Ihre Eheschließung ein besonderes Ambiente suchen, so können wir Ihnen eine Trauung in unserer gemeindeeigenen Antoniuskapelle anbieten. Die Antoniuskapelle liegt an der Ausfahrt des Kernortes Hohentengen in Richtung Lienheim und verfügt über ungefähr 30 Sitzplätze.

3.3 Trauungen in der freien Natur

Der Rhein und sein Ufer bietet die perfekte Kulisse für eine Trauung in der freien Natur. Wir freuen uns deshalb sehr, Ihnen ein wunderschön gelegenes Plätzchen direkt am Rheinufer an einer symbolträchtigen Skulptur für Ihre Eheschließung anbieten zu können. Die Skulptur trägt den Titel „Das Fenster“ und trägt die Aufforderung in sich, dass vermeintlich Bekannte aus einem anderen Blickwinkel zu sehen.

4. Der erste Schritt - Die Anmeldung zur Eheschließung

Jedes Brautpaar kann den Ort seiner standesamtlichen Ehe­schließung in Deutschland frei wählen. Die Anmeldung der Ehe­schließung erfolgt jedoch beim zuständigen Standesamt. Das zuständige Standesamt kann dann das Heiratsstandesamt zur Eheschließung schriftlich ermächtigen.

Zur Anmeldung zuständiges Standesamt ist

  • das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.

  • Hat keiner der Verlobten in Deutschland einen Haupt- oder Nebenwohnsitz, können Sie direkt an Ihrem Wunsch­standes­amt die Anmeldung der Eheschließung vornehmen.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache beider Verlobten und ist frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Eheschliessung möglich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.

Die persönliche Vorsprache ist Ihnen oder Ihrem Partner z. B. aus beruflichen Gründen nicht möglich?

  • In Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer ent­sprechenden Vollmacht die Eheschließung alleine anmelden. Das Formblatt "Vollmacht" erhalten Sie hier als Download (pdf-Datei 53,9 KB)

Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich an Ihr Standesamt um genauere Informationen zu erhalten.

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie 

beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig sind und die deutsche Staats­angehörigkeit besitzen:

  • beglaubigte Abschrift  aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtortes)
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dann eine Geburtsurkunde Ihrer Kinder auf der Sie beide als Eltern eingetragen sind (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes)

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, die deutsche Staats­angehörigkeit besitzen, benötigen Sie folgendes:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtortes)
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohner­melde­amt des Hauptwohnsitzes)
  • wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dann eine Geburts­urkunde Ihrer Kinder auf der Sie beide als Eltern eingetragen sind (erhältlich beim Standesamt des Geburts­ortes Ihres Kindes)
  • einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. In der Regel ist dies nicht das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde, sondern eine neue Eheurkunde mit einem entsprechenden Eheauflösungsvermerk, ggf. eine neue beglaubigtge Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (erhältlich beim Heiratsstandesamt).
  • Alle der letzten Ehe vorangegangenen Ehen und deren Auflösungen müssen angegeben werden. Hierfür sind ebenfalls enstprechende Dokumente, können auch älteren Datums sein, vorzulegen (Familienbücher, Heiratsurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile, Sterbeurkunden, Familien­buchabschriften)
  • Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes

Hinweis: Das Standesamt kann jederzeit weiter Unterlagen anfordern (z. B. Einbürgerungsurkunde)

Wenn einer der Verlobten die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, im Ausland geboren wurde, die letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde oder die letzte Ehe im Ausland geschieden wurde so bitten wir Sie, direkt beim Standesamt anzufragen, welche Unterlagen zur Eheschließung notwendig sind. Aufgrund der einzelnen Ländervereinbarungen ist es nicht möglich alle Möglichkeiten hier aufzuzeigen.