Antragsunterlagen De-minimis-Beihilfe
Landwirte der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein können einen Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-minimis Voraussetzungen gemäß VO (EU) Nr. 1408/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/2391 vorliegen.
Datengrundlage ist die Anzahl der Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2024.
Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro landwirtschaftlichem Betrieb begrenzt.
Hier können Sie die Antragsunterlagen herunterladen:
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss bis 31.01.2025 bei der Gemeinde (per Post z. Hd. Rechnungsamt oder per E-Mail an rechnungsamt@hohentengen-ah.de) eingereicht werden, um bei der Gewährung der Zuschüsse berücksichtigt zu werden.