Feuerverbot in und um die Wälder im ganzen Landkreis Waldshut


Mit sofortiger Wirkung gilt in und um die Wälder des Landkreises ein Feuerverbot. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen wie beispielsweise Grillplätze.

Die Trockenheit der letzten Wochen hat dazu geführt, dass der Waldbrandgefahrenindex die Stufe 4 (hohe Gefahr) beziehungsweise Stufe 5 (sehr hohe Gefahr) erreicht hat. Die Prognosen des Deutschen Wetterdienstes für die nächste Zeit verschärfen die Gefahrenlage.

Das Landratsamt Waldshut hat daher mit sofortiger Wirkung eine Polizeiverordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen. Das Anzünden und Unterhalten von Feuer oder offenem Licht in Wäldern sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ist im gesamten Landkreis untersagt.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich über die aktuelle Waldbrandgefahr zu informieren und die Anweisungen zu befolgen.

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