Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen und Hydranten
Die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Brunnen ist ausschließlich in geringen Mengen und nur von Hand zulässig. Erlaubt ist die Wasserentnahme mit Schöpfgefäßen wie Eimern oder Gießkannen.
Die Verwendung von Schläuchen, Pumpen oder sonstigen technischen Hilfsmitteln zur Wasserentnahme ist nicht gestattet.
Die Entnahme von Wasser aus Hydranten ist grundsätzlich verboten. Verstöße stellen je nach Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar und werden konsequent zur Anzeige gebracht.
