Zuschuss an Landwirte - De-minimis-Beihilfe

Zuschuss an Landwirte - De-minimis Beihilfe

Landwirte der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein können einen Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-minimis Voraussetzungen gemäß VO (EU) Nr. 1408/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2025/1989 vorliegen.
Datengrundlage ist die Anzahl der Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2025.

Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro landwirtschaftlichem Betrieb begrenzt.

Hier können Sie die Antragsunterlagen herunterladen:

Sie können die Unterlagen auch telefonisch (07742 – 853 45) oder per Mail (rechnungsamt@hohentengen-ah.de) bei Frau Raatz anfordern.

Der vollständig ausgefüllte Antrag sowie ein entsprechender Nachweis (Auszug HIT) über die Anzahl der Kühe ab 2 Jahren am 31.12.2025 muss bis 31.01.2026 bei der Gemeinde eingereicht werden, um bei der Gewährung der Zuschüsse berücksichtigt zu werden.

Einreichung der Unterlagen an:

Gemeinde Hohentengen am Hochrhein
Rechnungsamt
Gewerbestraße 6
79801 Hohentengen a. H.

rechnungsamt@hohentengen-ah.de

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