Anzeige meiner Katze
Hier ist das ONLINE Formular für die Anzeige der Haltung einer Katze in unserer Gemeinde.
Katzenschutzverordnung
Mit der Katzenschutzverordnung gelten für Katzen mit freiem Auslauf neue Regeln:
Unkastrierte Katzen dürfen ab 01. Juni 2024 nicht frei raus.
Wer seiner kastrierten Katze unkontrollierten Ausgang ermöglicht, muss diese
- kennzeichnen,
- registrieren und
- dem Ordnungsamt melden.
Die Kennzeichnung erfolgt durch einen implantierten Mikrochip.
Die Onlineregistrierungsstellen sind:
- IFTA Internationale Zentrale Tierregistrierung
Fragen und Antworten (FAQ)
Verordnung gilt seit 01. Februar 2024. Es gibt eine Übergangsphase: Spätestens am dem 01. Juni 2024 müssen Katzenhalter Ihre Pflichten erfüllen.
Das Schutzgebiet umfasst Hohentengen am Hochrhein insgesamt.
Nach 5 Monaten muss sie kastriert oder sterilisiert sein. Dann ist sie fortpflanzungsfähig.
Unkontrollierten Auslauf hat Ihre Katze, wenn sie Freigang hat: Wenn sich Ihr Tier ungehindert bewegt und Sie nicht auf sie einwirken. Auslauf an der Leine oder Bewegung innerhalb von unüberwindbare Zäune, Mauern oder ein Katzennetz sind kontrollierte Ausläufe.
Ihre Katze muss unfruchtbar, gechipt, registriert und bei uns angezeigt sein.
Hier finden Sie die einfache ONLINE-MELDUNG. Eilige können uns das ausgefüllte PDF zurück ins Rathaus an a.tschentscher@hohentengen-ah.de senden.
Die Registerstellen müssen das Geschlecht und Fortpflanzungsfähigkeit , die Identifikationsnummer des Mikrochips und Ihren Namen und Ihre Anschrift erfassen. Dies sind die Daten, die diese an uns weiter gibt.
Ja, die Verordnung sieht keine Alternative zum Mikrochip vor.
Ob Ihre Katze einen implantierten Mikrochip hat, können Sie in Tierarztpraxen feststellen lassen. Ob Ihre Katze registriert ist, können Ihnen die oben genannten Registerstellen mitteilen.
Wenn wir Ihre fruchtbare Katze im Auslauf feststellen, werden wir anordnen, dass Sie Ihre Katze kastrieren müssen. Sollten wir den Halter nicht finden, dürfen wir Ihre Katze kastrieren. Alle Kosten für Unterbringung und Kastration werden Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt.
Wenn Ihre entlaufene Katze aufgegriffen wird, Sie nicht ermittelt werden können, kastrieren wir das Tier. Wir empfehlen, Ihre Katze zu chippen und zu registrieren, damit wir Sie kontaktiert können und Sie eine ungewollte kostenpflichtige Kastration verhindern.
Nein, die KatzenschutzVO gilt nur für Halter, die eine Katze in unserer Gemeinde haben. Wir empfehlen allerdings, Ihre Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen, sofern diese öfters die Grenze übertritt. Dann können wir Sie ermitteln, wenn Ihre Katze bei uns aufgegriffen wird.
In Zweifelfällen kann Ihr Tierarzt Ihnen die Kastration (Entfernung von Hoden bzw. Eierstöcken) schriftlich bestätigen. Grundsätzlich reicht die Rechnung für den operativen Eingriff .
Die chemische Kastration mittels Medikamenten und die Sterilisation (Durchtrennung von Samen- bzw. Eileiter) sind nicht als Verfahren zur Unfruchtbarmachung im Sinne der Katzenschutzverordnung anerkannt.
Die Kastration ist die Unfruchtbarmachung durch Entfernung der männlichen oder weiblichen Keimdrüsen. Fragen Sie beim Tierarzt nach, ob er Ihnen bei den Kosten entgegenkommen kann. Gegebenenfalls können Ihnen Tierschutzvereine helfen.
Sie haben als Halter für sämtliche Kosten (Unterbringung, Kastration) aufzukommen.
Wenn wir eine Katze aufgreifen, versuchen wir, den Halter zu ermitteln. Grundsätzlich trägt der Halter die Kosten der Unterbringung. Sollte Ihre Katze nicht gechippt oder registriert sein, kann dies länger dauern. Um die Kosten gering zu halten, sollten Sie Ihre Katze als vermisst melden.
In diesem Fall dürfen Sie Ihrer Katze keinen unkontrollierten Ausgang gewähren. Wird Ihre fortpflanzungsfähige Katze trotzdem im Ausgang aufgegriffen, wird diese von der Gemeinde kastriert, falls man Sie als Halter nicht findet. Die Kosten haben Sie zu tragen.