Katzenschutzverordnung

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Hier ist das ONLINE Formular für die Anzeige der Haltung einer Katze in unserer Gemeinde.

Katzenschutzverordnung

Mit der Katzenschutzverordnung gelten für Katzen mit freiem Auslauf neue Regeln:

Unkastrierte Katzen dürfen ab 01. Juni 2024 nicht frei raus.

Wer seiner kastrierten Katze unkontrollierten Ausgang ermöglicht, muss diese

  1. kennzeichnen,
  2. registrieren und
  3. dem Ordnungsamt melden.

Die Kennzeichnung erfolgt durch einen implantierten Mikrochip.

Fragen und Antworten (FAQ)

Ab wann gelten die Regelungen?
Wo gilt die Verordnung?
Ab wann muss ich meine Katze unfruchtbar machen lassen, wenn sie freien Auslauf bekommt?
Was bedeutet unkontrollierter Auslauf?
Was, wenn ich meiner Katze unkontrollierten Auslauf gewähren möchte?
Wie muss ich meine Katze der Gemeinde anzeigen?
Wo muss ich meine Katze registrieren lassen?
Welche Daten werden bei der Registrierung erfasst?
Meine Katze ist anderweitig gekennzeichnet (z.B. Tätowierung). Braucht sie trotzdem einen Mikrochip?
Hat meine Katze einen Mikrochip und ist sie registriert?
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Katzenschutzverordnung halte?
Was passiert, wenn meine nicht kastrierte Katze versehentlich entlaufen ist?
Ich wohne nicht in Hohentengen a. H., aber meine Katze übertritt beim Auslauf die Grenze. Betreffen mich die Regeln?
Wie weise ich nach, dass meine Katze unfruchtbar ist?
Gilt die „Pille für die Katze“ als Unfruchtbarkeit?
Ich kann mir die Kastration meiner Katze nicht leisten. Was soll ich tun?
Meine freilaufende Katze wurde von der Gemeinde kastriert. Wer kommt für die Kosten auf?
Meine freilaufende Katze wurde aufgegriffen. Wer zahlt die Unterbringung?
Meine Katze kann nicht kastriert werden. Was muss ich beachten?